Betriebshaftpflichtversicherung / Gewerbehaftpflichtversicherung

Auch als Selbständiger oder als Unternehmen sind Sie laut Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden an fremden Eigentum oder Personen verursachen. Die Haftpflichtversicherung gehört daher zur wichtigsten Versicherung und schützt Sie und Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen. Manche bezeichnen die Versicherung auch als Gewerbehaftpflichtversicherung.

Folgende Bausteine umfasst die Versicherung:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensfolgeschäden
  • Umwelthaftpflichtschäden

Berufshaftpflichtversicherung

Wieder andere Berufsgruppen müssen verpflichtend eine Versicherung abschließen, die Sie auch vor Vermögensschäden schützt, die Dritten, z.B. durch eine Falschberatung, entstehen. Dann wird eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt. Zu den Berufsgruppen gehören u.a. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Lehrer aber auch Berufe aus dem Gesundheitsbereich, wie Ärzte, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Heilpraktikern.

Ein weiterer wichtiger Baustein der Betriebs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist, dass diese auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie oder Ihr Unternehmen abwehrt, notfalls auch vor Gericht. Die Haftpflichtversicherung ist also immer auch eine passive Rechtsschutzversicherung.

Schadenbeispiele

Beim Servieren verschüttet die Mitarbeiterin versehentlich den Rotwein über die teure Handtasche eines Gastes. Die Flecken lassen sich nicht mehr entfernen und der Gast verlangt Schadenersatz.

Im Winter wird der Parkplatz eines Geschäftes nicht rechtzeitig von Eis befreit. Ein Kunde rutscht auf dem Eis aus und verletzt sich.

Bei der Installation einer neuen Dusche, schließen Sie das Abwasserrohr nicht richtig an und es kommt zu einem Nässeschaden im Badezimmer in der darunter liegenden Wohnung.

Gut zu wissen:

Wonach berechnet sich der jährliche Beitrag? 

Jede Branche hat einen anderen Grundbeitrag oder Risikobeitrag.  Als Berechnungsgrundlage kann die Anzahl der beschäftigten Personen, die Lohn- und Gehaltssumme oder der Umsatz dienen.

Kann die private Haftpflichtversicherung des Firmeninhabers eingeschlossen werden?

Ja, es ist üblich, dass die Privathaftpflicht des Firmeninhabers oder Geschäftsführers eingeschlossen wird.

Kann man eine Selbstbeteiligung je Schadenfall vereinbaren um den Beitrag zu reduzieren?

Ja, der Einbau einer Selbstbeteiligungen z.B. 250 Euro oder 1.000 Euro ist möglich.

Mit meinem Gewerbe über ich verschiedene Tätigkeiten aus. Muss ich für jede Tätigkeit eine eigene Versicherung haben?

Nein, alle Tätigkeiten Ihrer Firma werden über einen Vertrag versichert. Der Beitrag wird dann, angelehnt an dem Umfang Ihrer jeweiligen Tätigkeit, individuell kalkuliert.