Warum wird meine KFZ Versicherung teurer? Wie kann ich meine KFZ Versicherung günstiger gestalten?                                                                                              

 

Inhaltsverzeichnis dieses Beitrags:

  1. Warum werden die KFZ Beiträge aktuell teurer?
  2. Lohnt ein Vergleichsangebot? Was muss ich beachten?
  3. Änderung der Typ- und Regionalklassen verändern ebenfalls den Beitrag
  4. Rückstufung im Schadenfall
  5. Wie kann ich meine KFZ Beiträge günstiger gestalten?
  6. Wie kann ich meine KFZ Versicherung kündigen?

 

1. Warum werden die KFZ Beiträge aktuell teurer?

Aktuell, also in 2024, heben fast alle Versicherungen die Beiträge für die KFZ Versicherungen an. Da fragen sich viele „Warum ist das so?“

In den letzten Jahren haben die KFZ Versicherer sich mit Angeboten immer gegenseitig unterboten und im Gegensatz dazu sind die Schadenkosten extrem gestiegen. Die Folge: Fast alle Versicherungen in Deutschland haben mit der Sparte KFZ Versicherung ein Minus erwirtschaftet. Dies mahnt jetzt auch die BaFin (Finanzaufsicht der deutschen Banken und Versicherungen) an und setzt die Versicherer unter Druck, den Verlust durch Preiserhöhungen auszugleichen.

Besonders zu schaffen machen den Versicherungen die gestiegenen Schadenkosten. Die Preise für Ersatzteile sind in den letzten zwei Jahren regelrecht explodiert. Ebenso wurden die Stundensätze nach oben angepasst, der durchschnittliche Stundensatz einer Autowerkstatt beträgt aktuell 173 Euro (Quelle: Handelsblatt Artikel Handelsblatt 7/2024). Aber auch die Häufigkeit der Schäden, insbesondere bei Unwetterereignissen, Schäden durch Hochwasser oder Hagel, führen zu deutlich höheren Ausgaben bei den Versicherern.

Ein Beispiel aus meiner eigenen Versicherungsagentur:

Der Tausch einer Windschutzscheibe kostete bei meinem Kunden für seinen VW ID3 Ende 2021 – 1.764,42 Euro und im Februar 2024 für das gleiche Fahrzeug – 2.130,40 Euro! Das ist eine Steigerung von 20%. Der Kunde selber hatte mich darauf aufmerksam gemacht und konnte das kaum glauben.

 

 

2. Lohnt ein Vergleichsangebot?

Obwohl fast alle Versicherer die Beiträge erhöhen, kann es sich lohnen ein Vergleichsangebot einzuholen, dabei sollte man aber nicht nur auf einen etwas günstigeren Jahresbeitrag schielen. Entscheidend ist auch ob Sie einen persönlichen Ansprechpartner haben und der Service.

Ein besonderes Augenmerk sollt man auf den Versicherungsumfang, ich meine jetzt nicht Vollkasko oder Teilkaskoversicherung, legen:

Die Versicherer haben unterschiedliche Leistungen in Ihren Versicherungen hinterlegt. So können bei dem einen Versicherer ein Auslandsschadenschutz* oder die GAP* Deckung für Leasingfahrzeuge kostenlos enthalten sein. Bei anderen Versicherern muss man solche Zusatzbausteine extra gegen einen jährlichen Mehrbeitrag einschließen.

Auch unterscheiden sich die Entschädigungsgrenzen, z.B. bei Marderbissschäden, mobile Navigationsgeräten oder Eigenschäden. Manche Versicherer bieten auch nur Tarife mit einer Werkstattbindung an, sprich im Schadenfall muss das Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der Versicherung repariert werden. Tue ich dies nicht, bekomme ich als Versicherungsnehmer im Schadenfall nicht den kompletten Schaden erstattet. Bei Leasingfahrzeugen kann dies zu einem bösen Erwachen führen, da der Leasingvertrag meist vorschreibt, dass das Fahrzeug nur in einer Herstellerwerkstatt repariert werden darf. Hier sollte man sich also auf jeden Fall vorher informieren, was der Leasinggeber vorschreibt und ob dies so mit meiner Versicherungspolice übereinstimmt.

Was gibt es beim Schadenfreiheitsrabatt zu beachten?

  • Wie viele schadenfreie Jahre gibt Ihr Versicherer tatsächlich an den nachfolgenden Versicherer weiter?
  • Liegt eine „Sondereinstufung“ oder „Zweitwagenregelung“ vor, kann die nicht unbedingt zum nachfolgenden Versicherer mitgenommen werden
  • Ist ein „Rabattretter“ vereinbart und in der Vergangenheit gab es einen Schadenfall der dadurch nicht zu einer Rückstufung führte, wird diese Besserstellung meist nicht, oder nur unter bestimmten Voraussetzungen weitergegeben
  • Bin ich Eigentümer des Schadenfreiheitsrabattes oder ist dieser abweichend?

Was gibt es bei mehreren Fahrzeugen oder einer Fahrzeugflotte zu beachten?

  • Haben Sie ein Flottennachlass vereinbart, da Sie mehrere Fahrzeuge bei dem gleichen Versicherer versichert haben? Bietet der neue Versicherer dieses auch an?

Die Anzahl der Fahrzeuge und Voraussetzungen für einen zusätzlichen Nachlass können von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.

  • Haben Sie eine größere Fahrzeugflotte mit einen KFZ Flottenvertrag, sollten Sie ganz genau die jeweiligen Bestimmungen prüfen und vergleichen!
  • Wird die Fahrzeugflotte mit oder ohne Schadenfreiheitsrabatt geführt?
  • Haben Sie Beitragsrückerstattung bei einem guten Schadenverlauf vereinbart, kann diese bei einer Kündigung verfallen.

 

All diese Dinge sollten unbedingt im Vorfeld eines Versicherungswechsels geprüft werden, am besten von einem kompetenten Versicherungsberater, der sich Zeit für Sie nimmt, auch wenn es sich nur um eine einzelne KFZ Versicherung handelt!

* Auslandsschadenschutz: Wird man im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, kann die Entschädigung der ausländischen Versicherung, aufgrund einer anderen Rechtsprechung, deutlich geringer ausfallen, als in Deutschland. In diesem Fall übernimmt die eigene KFZ Versicherung die Differenzkosten. Der Schutz ist also auf jeden Fall sinnvoll!
*GAP Deckung: Bei einem Totalschaden oder Diebstahl Ihres finanzierten Fahrzeuges, ersetzt die GAP Deckung den finanziellen Verlust zwischen der Differenz des Wiederbeschaffungswertes und dem Ablösewert Ihres Kredites.

 

Jetzt Beratung anfragen!

 

 

3. Änderung der Typ- und Regionalklassen verändern ebenfalls den Beitrag

Für die PKWs und bei manchen Versicherern auch für Motorräder gilt: Jedes Fahrzeugmodell ist in eine Typklasse eingestuft. Die Typklasse ist ein Tarifmerkmal, welches alle Versicherer bei der Berechnung des Beitrages mit zu Grunde legen. Festgelegt werden diese Klassen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) und jedes Jahr neu berechnet.  Sie sind bei allen Versicherern gleich.

 

Ist ein Fahrzeugtyp häufig in Schäden verwickelt, bekommt dieser höhere Typklasse, dazu werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre betrachtet. Fahrzeuge die weniger Schadenkosten verursachen, erhalten eine niedrige Typklasse. Man kann also sagen je niedriger die Typklasse desto günstiger die KFZ Versicherung.

Übrigens hat jedes Fahrzeugmodell eine eigene Typklasse in der Haftpflichtversicherung, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Wenn Sie wissen wollen wie Ihr Fahrzeug eingestuft ist, oder wenn Sie überlegen, sich ein neues Fahrzeug zuzulegen, dann können Sie die Typklassen hier abrufen:

https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto/typklassenabfrage

Genau wie Typklassen sind auch die Regionalklassen ein Tarifmerkmal welches bei der Berechnung des KFZ Beitrags mit einbezogen wird. Jeder Zulassungsbezirk ist in eine eigene Regionalklasse eingeteilt. Diese Klassen spiegeln wieder, wie häufig in der Region Unfälle passieren und wie hoch die durchschnittlichen Kosten für angefallene Schäden sind. Also je mehr Unfälle und je höher die Schadenkosten in einem Zulassungsbezirk sind, desto höher die Regionalklasse und so höher der KFZ Beitrag.

Es gibt unterschiedliche Regionalklassen für die Haftpflicht- und Kaskoversicherung und ebenfalls werden diese Regionalklassen jährlich neu ermittelt und sind für alle Versicherer gleich.

Ändert sich die Typ- oder Regionalklasse zu meinen Ungunsten, sprich mein Fahrzeug wird im neuen Versicherungsjahr höher eingestuft, steigt dadurch mein Beitrag der KFZ-Versicherung und ich habe ein Sonderkündigungsrecht, da der Versicherer einseitig die Beiträge anhebt ohne Leistungsverbesserungen.

 

 

4. Rückstufung im Schadenfall:

Habe ich einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden und keinen „Rabattretter“ oder „Freischuss“ vereinbart, wird meine Schadenfreiheitsklasse im nächsten Versicherungsjahr zurückgestuft. Dabei wird man nicht nur um ein einziges Jahr zurück gestuft, sondern meist um mehrere Jahre. (Die Höhe der Rückstufe ist bei jedem Versicherer und jedem Tarif anders). Mein Beitrag wird also deutlich teurer im neuen Jahr. Doppelt trifft es mich bei mehreren Schäden in einem Jahr oder bei einer Schadenereignis was sowohl einen Haftpflichtschaden als auch einen Vollkaskoschaden auslöste.

Um diese Rückstufung kommt man leider nicht herum. Ist der Schaden allerdings nicht ganz so hoch, sollten Sie prüfen, ob Sie den Schadenfall zurückkaufen können. Lassen Sie sich dazu am besten von Ihrem Versicherungsberater beraten, ob sich der Rückkauf lohnt.

Für die Zukunft kann man die Rückstufung vermeiden, in dem man einen „Rabattretter“ in seinen Vertrag einschließt. Man wird so bei einem Schadenfall in einem Jahr nicht zurückgestuft.

 

 

5. Wie kann ich meine KFZ Beiträge günstiger gestalten:

Überprüfen Sie die Tarifmerkmale, die Ihrem Versicherungsvertrag zu Grunde liegen. Entsprechen diese noch den tatsächlichen Gegebenheiten?

  • jährliche Fahrleistung: Fahren Sie deutlich weniger, dann reduzieren Sie die km Fahrleistung. Halten Sie dazu Ihren aktuellen km Stand bereit, wenn Sie die Fahrleistung bei Ihrem Versicherer ändern.
  • Fahrerkreis: Fahren alle hinterlegten Fahrer das Fahrzeug noch? Oder ist Ihr Kind schon längst über 23/25 Jahre alt?

 

Haben Sie mehrere Fahrzeuge oder vielleicht noch alte Schadenfreiheitsrabatte aus längst verkauften Fahrzeugen (dies können auch Motorräder sein), dann lassen Sie prüfen, ob hier durch einen Tausch der Schadenfreiheitsrabatte Ihre KFZ-Beiträge günstiger werden.

Sind Versicherungsnehmer und Schadenfreiheitsrabattinhaber oder auch Halter abweichend, führt dieses bei manchen Versicherern zu Beitragserhöhungen. Prüfen Sie hier ggf. mit Ihrem Versicherer, ob Sie die schadenfreien Jahre übernehmen können und Ihr Vertrag dadurch günstiger wird (Bei Ehe-/Lebenspartnern gibt es meistens keinen Zuschlag).

Bei mehreren Fahrzeugen, fragen Sie Ihren Versicherer, ob es einen Flottentarif gibt, oder Nachlässe, der Ihre Beiträge insgesamt günstiger macht. Dies machen die Versicherer oft nicht automatisch wenn Sie das dritte oder zehnte Fahrzeug zulassen! Warten Sie also nicht darauf, dass der Versicherer auf Sie zukommt.

Natürlich haben auch die vereinbarten Selbstbeteiligungen einen Einfluss auf den Beitrag. Wenn Sie diese erhöhen, reduziert sich der Beitrag. Bei einzelnen Fahrzeugen oft aber nur minimal! Haben Sie ein Fahrzeugflotte lohnt sich die Erhöhung der Selbstbeteiligungen aber sehr wohl.

Haben Sie ältere Fahrzeuge prüfen Sie den Versicherungsumfang, muss das Fahrzeug noch Vollkasko versichert sein? Kann ich vielleicht mit meinem Versicherer eine Werkstattbindung im Schadenfall verursachen, da ich das Fahrzeug sowieso nicht mehr zur Herstellerwerkstatt bringe?

 

 

6. Wie kann ich meine KFZ Versicherung kündigen:

Grundsätzlich können Sie jede KFZ Versicherung zum Ablauf des Vertrages kündigen. Das Ablaufdatum steht in Ihrer Versicherungspolice und ist bei den meisten Versicherern der 01.01. eines jeden Jahres. Bei der KFZ Versicherung müssen Sie die Kündigungsfrist von einem Monat beachten, sprich die Kündigung muss schriftlich (per Post, Fax oder mittlederweile reicht auch eine E-Mail, wenn der Absender eindeutig als Versicherungsnehmer erkennbar ist) 1 Monat vor dem Ablaufdatum beim Versicherer eingehen.

Achtung! Manche Versicherer haben sogar eine Kündigungsfrist von einem Tag, also ein tägliches Kündigungsrecht!

Wird Ihre KFZ Versicherung durch eine Tarifanpassung oder durch Anhebung der Typ-, Regionalklassen teurer, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung muss auf der Beitragsrechnung ausgewiesen sein. Sie können den Vertrag dann innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der erhöhten Beitragsrechnung kündigen.

Auch nach einem Schadenfall haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Verpassen Sie Ihre Versicherung rechtzeitig zu kündigen und haben Sie kein außerordentliches Kündigungsrecht, so verlängert sich Ihr Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

 

Haben Sie Fragen zum Thema KFZ-Versicherung, dann stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Jetzt Beratung anfragen!