Unser Vortragsabend im Gleumes, Krefeld am 10.04.2024

In fünf kurzen informativen Vorträgen informierte ich gemeinsam mit Jens Petzoldt – Steuerberater, Juliane Frankenheim – Bestatterin, Manuela Hebisch-Grünberg – Immobilienmaklerin und Haus und Grund zu wichtigen Themen, wie Immobilienübertragung, Erbe, Verkauf, GEG und kommunale Wärmepolitik.

Und worüber habe ich gesprochen?
„Über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen“  Warum ist das Thema so wichtig?

Gerade bei dem Thema Vollmachten gibt es sehr viele Irrtümer und viele Menschen haben dies nicht oder nicht rechtskonform geregelt. Auch ich habe sehr lange geglaubt, dass mein Mann im Fall eines Falles für mich alles regen kann – wir sind doch verheiratet.

⚡IRRTUM: laut Gesetz (BGB 1814§1) bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Volljährlicher seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann und dies auf einer Krankheit oder Behinderung beruht.  Daran ändert auch das am 01. Januar 2023 eingeführte „Ehegattennotvertretungsrecht“ nichts, da sich die Vertretung ausschließlich auf den Gesundheitsbereich für eine max. Dauer von sechs Monaten beschränkt.

„Aber wenn das Betreuungsgericht meinen Ehepartner als Betreuer einsetzt ist alles Gut! 😊“

⚡Ebenfalls IRRTUM:  Sie unterliegen trotzdem der Kontrolle des Betreuungsgerichtes, müssen Konten trennen, Ausgaben rechtfertigen und einen jährlichen Rechenschaftsbericht ablegen. Hier heißt es im Gesetz: „Schlägt der Volljährige niemanden vor, der zum Betreuer bestellt werden kann oder ist die gewünschte Person nicht geeignet, so sind bei der Auswahl des Betreuers die familiären Beziehungen, insbesondere zum Ehegatten, zu Eltern und Kindern… sowie die Gefahr von Interessenskonflikten zu berücksichtigen (BGB §1816, Satz 3)“

Und sind wir doch mal ehrlich:  Ist es Sinnvoll, wenn der ebenfalls fast 80 Jährige Ehepartner als Betreuer des vielleicht an Demenz erkrankten Ehepartner eingesetzt wird? Ist man dann nicht in dieser Situation mit allen Herausforderungen, die das Alter und die Krankheit mit sich bringt nicht eh schon überfordert? Oder wie lange kann ich denn in diesem Alter überhaupt noch alle Aufgaben als Betreuer wahrnehmen?

Ist es nicht viel Sinnvoller und Wichtiger sich rechtzeitig mit diesem Thema zu Beschäftigen und für den Fall den Fälle eine Person meiner Wahl und meies Vertrauens einzusetzen, die für mich meine  finanziellen, medizinischen, geschäftlichen und rechtlichen Dinge regelt?

Mir als Vorsorgespezialistin ist es besonders wichtig meine Kunden und andere Personen über dieses Thema aufzuklären. Denn was nützen denn im Notfall die besten Versicherungen, wenn keiner an das Geld heran kommt?

Denken Sie einmal darüber nach: Ohne im Vorfeld erteilte Vollmachten ist man fremdbestimmt und die Familie belastet !

Mit meinem Partner @JuraDirekt begleite ich Sie gerne bei diesem schwierigen Thema! Wenn Sie mehr wissen möchten, schreiben Sie mir gerne.