Stimmt das? Nein, aber ich bekomme dies von vielen Kunden/Interessenten gesagt. Jeder, der Selbständig oder Freiberuflich Tätig ist benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber macht in der Haftung keine Ausnahme, ob eine Tätigkeit Haupt- oder Nebenberuflich ausgeführt wird.

Und der zweite Irrglaube: Nebentätigkeiten sind über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Auch dies stimmt nicht. Jedenfalls ist mir kein Versicherungsunternehmen bekannt, dessen Privathaftpflicht dies mit einschließt.

Selbständige, Freiberufler und Unternehmer haften laut Gesetz (BGB §823, siehe unten) für Schäden, die Sie durch Ihren Betrieb/Ihre berufliche Tätigkeit verursachen, dies gilt auch, wenn diese Schäden durch die Mitarbeiter verursacht werden. Unternehmer haften im Schadensfall mit Ihrem gesamten Geschäftsvermögen und darüber hinaus unter Umständen auch noch mit Ihrem Privatvermögen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher ein Muss!

Was leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung und ist diese teuer?

Gerade nebenberuflich Tätige scheuen den Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung, da Sie fürchten, die Kosten sind zu hoch.

Die Leistungen der Versicherung sind jedoch umfangreicher als auf den ersten Blick gedacht. Sie übernimmt im Schadensfall nicht nur die entstehenden Kosten, sondern steht dem Unternehmer auch unterstützend zur Seite. So prüft der Versicherer im Schadenfall erst einmal, ob Sie überhaupt zum Schadensersatz verpflichtet sind und in welcher Höhe. Hat der Unternehmer keine Versicherung, ist er oft schon mit dieser Einschätzung überfordert. Bei unbegründeten Forderungen lehnt der Versicherer den Schaden übrigens für Sie ab, notfalls auch vor Gericht. Die Betriebshaftpflichtversicherung wirkt daher auch wie eine passive Rechtsschutzversicherung.

Der Beitrag für eine Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich im Wesentlichen nach der versicherten Tätigkeit und der Größe des Unternehmens. Als Berechnungsgrundlage können Personenzahlen, Lohn- und Gehaltssumme oder Umsatzsumme dienen.

Um den Beitrag zu reduzieren besteht die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung je Schadenfall zu vereinbaren. Oft lässt sich auch die Privathaftpflichtversicherung beitragsfrei oder zu einem reduzierten Beitrag einschließen und man spart so die privaten Kosten. Durch die Kombination mit anderen betrieblichen Versicherungen wird oft ein Bündelnachlass gewährt und auch für Existenzgründer gibt es oft reduzierte Beiträge.

Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass auch Ihre tatsächliche Tätigkeit in der Versicherungspolice aufgeführt ist. Schon öfters habe ich hier falsche Angaben gelesen, dies kann im Schadenfall dazu führen, dass Sie gar nicht versichert sind.

*Haftung gemäß BGB §823: “Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.”