Obwohl seit Jahren die Anzahl der Einbrüche in Fabriken, Büros, Werkstätten und Lagerhallen zurückgeht, liegen die dabei entstandenen Schäden immer noch im dreistelligen Millionenbereich.
So häufig wird in Firmen eingebrochen
Aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass die Gesamtzahl der Einbruch-Diebstähle in Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen letztes Jahr gegenüber dem Vorjahr um 8,5 Prozent gesunken ist. Dennoch wurden im Schnitt jeden Monat immer noch über 4.600 Einbruch-Diebstähle in den genannten Firmenräumen oder -gebäuden der Polizei gemeldet. Besonders häufig waren Firmen in kleineren Städten und Kommunen betroffen.
Gemäß der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 (PKS 2020), die vor Kurzem vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde, wurden letztes Jahr 55.414 Einbruch-Diebstähle in Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen bei der Polizei angezeigt. Hier sind auch die registrierten Einbruchsversuche enthalten.
Insgesamt ist damit die Anzahl der Delikte um knapp 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken, was dem neunten Rückgang der jährlich gemeldeten Firmeneinbrüche in Folge entspricht. 2020 wurde zudem der bisher niedrigste Wert seit über 30 Jahren erreicht. Die meisten Einbrüche in den genannten Gewerberäumen oder -immobilien gab es 1993 mit fast 168.140 Fällen.
Firmendiebe bevorzugen Tatorte in kleineren Kommunen
Die bisher bekannte Schadenhöhe für die in 2020 gemeldeten schweren Einbruch-Diebstähle in Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen liegt bei über 151 Millionen Euro. Allerdings sind noch nicht alle Schäden in der PKS 2020 registriert – so wurde für rund 3.200 Fälle (noch) keine konkrete Schadenhöhe angegeben.
Die PKS 2020 zeigt zudem, dass Firmeneinbrecher häufiger ihre Taten in Kommunen mit weniger Einwohner begehen. So wurde der größte Anteil aller schweren Firmeneinbruch-Diebstähle, nämlich 30,6 Prozent, an Orten mit bis zu 20.000 Einwohnern begangen. Dicht gefolgt von den Kommunen mit 20.000 bis 100.000 Einwohner – hier lag der Anteil bei 29,8 Prozent.
Deutlich weniger, nämlich jeweils rund jeder fünfte schwere Diebstahl in Firmen ereignete sich in Städten mit 100.000 bis unter 500.000 Einwohnern (19,1 Prozent) und in Großstädten mit 500.000 und mehr Einwohnern (20,4 Prozent).
Immer häufiger scheitern Einbrecher
Erfreulich ist, dass die Einbrecher immer häufiger bei ihrem Vorgehen scheitern. Mehr als jeder dritte Einbruchsversuch in eine Firmeneinrichtung blieb für die Diebe ohne Erfolg. Schon seit vier Jahren sind jeweils über 36 Prozent aller gemeldeten Einbrüche missglückte Einbruchsversuche.
Von den 55.414 gemeldeten Firmeneinbrüchen waren 35.220 vollendete Einbrüche und in 20.194 Fällen blieb es beim Versuch. Vor 20 Jahren scheiterten die Einbrecher dagegen nur bei jedem vierten und vor 25 Jahre nur bei jedem fünften Einbruchsversuch. Ein Grund dafür ist sicherlich ein verbesserter Einbruchsschutz der Firmen.
Übrigens sind in den aufgeführten Firmeneinbrüchen in Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen die im letzten Jahr gemeldeten schweren Diebstähle in oder aus Warenhäusern, Kiosken, Gaststätten, Hotels, Banken und Postfilialen noch gar nicht berücksichtigt. Es handelte sich hier um weitere 57.773 Fälle.
Tipps für den Einbruchschutz bei Firmen
Konkrete Tipps, wie sich Firmen vor Einbrüchen schützen können, enthält die downloadbare Broschüre „Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe (VdS 2333)“. Die 64-seitige Broschüre wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herausgegeben und entstand durch eine Zusammenarbeit der VdS Schadenverhütung GmbH (VdS), einem Spezialisten für die Schadenverhütung bei Firmenobjekten, mit der Polizei.
Im Webportal der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes kann zum Thema zudem der Ratgeber „Schlechte Geschäfte für Einbrecher“ kostenlos heruntergeladen werden.
Doch trotz aller Schutzmaßnahmen kann leider, wie die Einbruchsstatistik belegt, nicht jeder Einbruch verhindert werden. Daher ist es wichtig, dass Firmen für solche Fälle einen ausreichenden Versicherungsschutz zum Beispiel im Rahmen einer bestehenden Geschäfts- beziehungsweise Inhaltsversicherung haben.
31.5.2021 (verpd)